Kommentar 1/2020: “RAL” IST NICHT GLEICH RAL-QUALITÄT

Viele Weichstoff-Kompensatoren werden „nach RAL“ angeboten. Das ist kein Wunder, denn der RAL-Standard ist weltweit akzeptiert. Das Angebot kann jedoch ein leeres Versprechen sein.
Gewährleistet wird die Erfüllung des RAL-Regelwerks (RAL-GZ 719) ausschließlich von Mitgliedern der RAL-Gütegemeinschaft Weichstoff-Kompensatoren e.V. Nur diese sind berechtigt, das RAL-Gütezeichen
zu führen, nachdem sie die jährlich geforderten Prüfungen durch den TÜV oder VGB bestanden haben.

Im Wesentlichen geht es um die Anforderungen an die einzelnen verwendeten Materialien und um das Gesamtprodukt hinsichtlich:

Temperaturbeständigkeit

Chemische Beständigkeit

Dichtheit

Reißfestigkeit


Biegewechselbeständigkeit

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Druckbeständigkeit

Die oben genannten Kriterien sind Schlüsselkriterien für die Qualität des Weichstoff-Kompensators.

Ein Angebot alleine „nach RAL“ ist nicht aussagekräftig.
Den einzigen Beweis für RAL-Qualität liefert das RAL-Gütezeichen: