5.1 Kennzeichnung

Weichstoff-Kompensatoren, die diesen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen, können mit nachfolgend abgebildeten Gütezeichen gekennzeichnet werden.

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Für die Anwendung des Gütezeichens gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Weichstoff-Kompensatoren der Gütegemeinschaft Weichstoff-Kompensatoren e.V.
Neben der Kennzeichnung durch das Gütezeichen muss der Hersteller (oder das Herstellerzeichen) genannt werden.



5.2 Liste der Prüfinstitute