Güte- und Prüfbestimmungen einlagiger Weichstoff-Kompensatoren



2.1 Gütebestimmungen (Anforderungen)

Einlagige Weichstoff-Kompensatoren haben nachfolgend bezeichneten Anforderungen zu entsprechen.



2.1.1 Werkstoffe

Elastomere und Thermoplaste

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Elastomere sind z. B.:
– Fluorkautschuk (FPM),
– Ethylen-Propylen-Terpolymer (EPDM),
– Butylkautschuk (IIR, CII R, BII R),
– chlorsulfoniertes Polyethylen (CSM).
Thermoplaste sind z. B.:
– Polytetrafluorethylen (PTFE),
– Polyvinylchlorid (PVC).
Trägerwerkstoffe sind Geflechte, Gewirke oder Gewebe z.B. aus:
– Edelstahl,
– Glas,
– Synthesefaser,
– Verbundwerkstoffe.
Sämtliche vom Hersteller eingesetzten Werkstoffe sind im Werkstoffdatenblatt zu erfassen.
Die Herstellerangaben, z.B. im Prospekt, dürfen nicht im Widerspruch zu den Kenndaten des Werkstoffdatenblattes stehen.



2.1.2 Werkstoffdatenblatt

Das Werkstoffdatenblatt enthält mindestens folgende Kenndaten der Elastomere/Thermoplaste:

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(1) identifizierbare Werkstoffbezeichnungen
(2) zulässige Höchsttemperatur
– im Dauerbetrieb,
– bei Störfallbelastung,
Als Störfall ist eine einmalige Temperaturerhöhung vom
maximal 15 Minuten Dauer zu verstehen.
(3) Chemische Beständigkeit
Die chemische Beständigkeit kann angegeben werden durch Inbezugnahme z. B. der DECHEMA-Werkstoff-Tabelle.
Soweit hinsichtlich besonderer Medien Individualangaben zur chemischen Beständigkeit gemacht werden, sind das einwirkende Medium, seine Konzentration und seine Temperatur und die Zeit der Einwirkung anzugeben.
(4) Mechanische Kennwerte sind anzugeben durch:
– Zugfestigkeit,
– Reißdehnung,
– Shore A Härte.



2.1.3 Fertigungsdatenblatt

Das Fertigungsdatenblatt hat die für Weichstoff-Kompensatoren verwendeten Materialien zu bezeichnen wie im Werkstoffdatenblatt.

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Es muss mindestens enthalten:
– verwendete Materialien,
– Aufbau,
– Verarbeitungsvorschriften,
– Maßangaben.



2.1.4 Dichtheit

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2.1.4.1 Rauchgasdichtheit
Im Balg- und im Einspannbereich muss der als rauchgasdicht bezeichnete Kompensator bei der vom Hersteller gewählten Befestigungstechnik und der vom Hersteller spezifizierten Oberfläche des Flansches dicht sein im Sinne der EN 1593, ergänzt durch die TI-002.

2.1.4.2 Nekaldichtheit
Im Balg- und im Einspannbereich muss der als nekaldicht bezeichnete Kompensator bei der vom Hersteller gewählten Befestigungstechnik und der vom Hersteller spezifizierten Oberfläche des Flansches dicht sein im Sinne der EN 1593, ergänzt durch die TI-003.



2.1.5 Biegewechselbeständigkeit

Der für den Kompensator verwendete Verbundwerkstoff einschließlich Verbindungsstelle/Stoss, hat 100.000 Biegebeanspruchungen standzuhalten.





2.2 Prüfbestimmungen



2.2.1 Auslegung

Die Auslegung des Weichstoff-Kompensators ist durch Konstruktionszeichnung bzw. Prinzipdarstellung und durch Fertigungsdatenblatt zu belegen.



2.2.2 Werkstoffe

Die Identität der verwendeten Elastomere/Thermoplaste ist hinsichtlich ihrer mechanischen Kennwerte durch ein Werkszeugnis nach EN 10204/2.2, die Identität der Rohstoffe und der Werkstoffe im Übrigen durch eine Werksbescheinigung nach EN 10204/2.1 durch den Hersteller des Vorproduktes nachzuweisen.

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Technische Information TI-018



2.2.3 Temperaturbeständigkeit

Die Prüfung wird in Anlehnung an DIN 53508 durchgeführt.

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Die Prüfzeit beträgt 28 Tage bei der für die einzelnen Elastomere oder Thermoplaste angegebenen Dauergebrauchstemperaturen.
Die Reißdehnung nach DIN 53504 darf nach 28 Tagen um nicht mehr als 30 % vom Ausgangswert abweichen.
Die Härteänderung nach ISO 7619-1 nach 28 Tagen Prüfzeit darf nicht mehr als +/-10 Shore A betragen.

Technische Information TI-016



2.2.4 Chemische Beständigkeit

Die Prüfung der chemischen Beständigkeit wird in Anlehnung an ISO 1817 durchgeführt.

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Einzelheiten der Fremdprüfung sind unter Berücksichtigung des spezifischen Anwendungsfalles mit der fremdüberwachenden Prüfstelle abzustimmen.
Die Prüfzeit beträgt 28 Tage mit Zwischenergebnissen bei 7 und 14 Tagen gemäß DIN ISO 1817.
Die Härteänderung darf dabei maximal +/- 10 Shore A betragen. Die Massenquellung darf nach 28 Tagen Prüfzeit 10 % nicht übersteigen. Bei Überschreitung dieser bezeichneten Massenquellung nach 28 Tagen muss der Verlauf der Quellungskurve eine lineare asymptotische Annäherung an einen Gleichgewichtszustand zeigen. Nach Feststellung der Annäherung darf die Massenquellung in keinem Fall 30 % übersteigen.



2.2.5 Mechanische Kennwerte

Die Prüfung der im Werkstoffdatenblatt angegebenen mechanischen Kennwerte erfolgt in Anlehnung an DIN 53504 und ISO 7619-1.

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Technische Information TI-001



2.2.6 Dichtheit

Der Flansch der Prüfeinrichtung muss die Oberflächengüte aufweisen, wie vom Hersteller gemäß Abschnitt 2.1.4 spezifiziert.

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Die Dichtheitsprüfung ist in Anlehnung an die EN 1593 gemäß TI-005 durchzuführen.
Bei einem Prüfdruck des 1½-fachen Nenndruckes, mindestens jedoch 50 hPa, dürfen sich keine Blasen zeigen.

Technische Information TI-005



2.2.7 Biegewechselbeständigkeit

Die Prüfung der Biegewechselbeständigkeit wird in Anlehnung an ISO 132 durchgeführt.

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Der Prüfling hat jedoch mindestens 100 mm Breite. Dabei haben die verwendeten Proben keine Einkerbung. Die Frequenz beträgt 1 Hz.
Es werden sowohl das Kompensatorenband, als auch dessen Verbindungsstelle/Stoß geprüft.
Es müssen 100 000 Zyklen erreicht werden, ohne dass Beschädigungen sichtbar werden.